Voraussetzungen für die Behandlungspflege sind:
Die Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege angeordnet.
Die Behandlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung.
Die Notwendigkeit ist ärztlich attestiert und wird mittels Verordnung angeordnet.
Für jede Verordnung 10 Euro.
Für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.